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Vorteile des Stiftens

Engagement für einen „guten Zweck“ kann mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Am 21. September 2007 hat der Bundesrat das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft. Um dem Reformziel „die Zivilgesellschaft zu stärken und bürgerschaftliches Engagement zu fördern“ näher zu kommen, wurde das Spendenrecht vereinfacht und Bürokratie abgebaut. 

 

Zuwendungen an die „Tierschutzstiftung Bochum“, die als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt ist, können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Es gibt drei verschiedene Arten der Zuwendungen:

 

 

Spenden an unsere Stiftung können bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte bzw. des Einkommens das steuerpflichtige Einkommen mindern (gem. § 10b Abs. 1 S. 1 u. 2 EStG). Der Spendenabzugsbetrag in Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte ist unbegrenzt vortragsfähig. Somit kann ein Spender seine im Jahre 2007 gezahlte Spende auch noch im Jahr z. B. 2010 vortragen, was dann vorteilhaft ist, wenn eine Spende in einem einkunftsschwachen Jahr geleistet wurde.

Bei der Gründung einer unselbständigen Stiftung unter dem Dach der „Tierschutzstiftung Bochum“ eröffnet § 10b Abs. 1a  EStG der/dem StifterIn die Möglichkeit, die erstmalige Vermögensausstattung der Stiftung im Jahre der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zur Höhe von insgesamt 1 Millionen Euro in Abzug zu bringen. Verheiratete können den Betrag von 1 Mill. Euro pro Ehegatte geltend machen.

Für Zustiftungen, die erst nach Ablauf des Gründungsjahres erfolgen, gelten dieselben Bestimmungen wie bei der Gründung einer unselbständigen Stiftung, d. h. es kann ein Sonderausgabenabzug in Höhe von bis zu 1 Mill. Euro geltend gemacht werden.

Schenkungen im Todesfall sind unabhängig von der Höhe der Schenkung zu 100 % steuerbefreit.

 

Hinweise:  Wir empfehlen, sich von einer fachkompetenten Person, z. B. einer(m) SteuerberaterIn beraten zu lassen.
Alle Angaben ohne Gewähr.

 

(Stand: 01.10.2007)