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Berücksichtigung im Testament

Durch die „Schenkung im Todesfall“ oder das Einsetzen der „Tierschutzstiftung Bochum“ als Erben wird das Stiftungskapital erhöht und es bietet sich dadurch die Möglichkeit, den erwirtschafteten Ertrag dauerhaft zum Wohle der Tiere zu verwenden. Es fällt keine Schenkungs-/Erbschaftssteuer an, daher werden alle Gelder/ Werte ungeschmälert dem Stiftungsvermögen zugeführt.

 

Die „Schenkung im Todesfall“ oder das „Einsetzen als Erbe“ bedarf einer umfangreichen juristischen und steuerrechtlichen Beratung und Begleitung. Aus diesen Gründen bitten wir um die Übersendung der nachstehenden personenbezogenen Daten, damit wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können, um mit Ihnen gemeinsam die notwenigen Schritte zu besprechen.

 

 

 

Kontaktformular Testament-Erbschaft.pdf