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Hilfe & Stiften

Stiften Sie Tierschutz – unmittelbar und nachhaltig!

Mit einer Zuwendung an die Tierschutzstiftung Bochum können Sie zu Lebzeiten und darüber hinaus nachhaltig etwas Gutes für die Tiere und für den Tierschutz im Ruhrgebiet zu tun. Auf diese Weise können Sie unsere Arbeit unterstützen. Wir beraten Sie gerne – vertrauensvoll und transparent!

Spenden

Die Tierschutzstiftung Bochum ist zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben auf die finanzielle Unterstützung von Tierfreunden und/oder Unternehmen/Organisationen, die den Tierschutz fördern wollen, angewiesen.

Spendenkonto
Sparkasse Bochum
IBAN DE77 430 500 010 007 419 013
BIC (SWIFT) WELADED1BOC

Bis spätestens Mitte Februar des nächsten Jahres erhalten erhalten Sie von uns unaufgefordert für Ihre diesjährige/n Spende/n an uns eine Zuwendungsbestätigung. Für die Zuwendungsbestätigung muss Ihre jeweilige Überweisung die notwendigen Angaben erhalten (Name, Vorname, vollständige Anschrift). Einzelspenden bis zu einem Betrag von 200 Euro können dem Finanzamt aber auch durch den entsprechenden Kontoauszug oder den Einzahlungsbeleg/-Quittung nachgewiesen werden. Die Tierschutzstiftung Bochum ist wegen Förderung des Tierschutzes nach dem letzten zugegangenen Steuerbescheid des Finanzamtes Bochum, Steuer-Nummer 306/5804/0784, vom 28.10.2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.

Zustiftung – Tierschutzgedanke mit Zukunft

Mit einer Zustiftung wird das Stiftungskapital vergrößert. Diese Form der Kapitalzuführung zeichnet sich durch eine besondere Nachhaltigkeit aus, da das zugestiftete Kapital langfristig erhalten bleibt und die damit erwirtschafteten Erträge für die Durchführung unserer Projekte verwendet werden.

Gründung einer unselbstständigen Stiftung

Unter dem Dach der Tierschutzstiftung Bochum können sie eine eigene Stiftung gründen und so selbst für den Tierschutz aktiv werden. Diese Form der unselbstständigen Stiftung genießt steuerliche Rechte und Vorteile wie eine selbstständige Stiftung. Ihr Stiftungsvermögen wird als Sondervermögen von dem Vermögen der Tierschutzstiftung Bochum getrennt verwaltet und die daraus entspringenden Erträge werden für den von Ihnen festgelegten Zweck eingesetzt.

Berücksichtigung im Testament

Durch die Schenkung im Todesfall oder das Einsetzen der Tierschutzstiftung Bochum als Erben in Ihrem Testament wird das Stiftungskapital erhöht und es bietet sich dadurch die Möglichkeit, den erwirtschafteten Ertrag dauerhaft zum Wohle der Tiere zu verwenden. Es fällt keine Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer an, daher werden alle Gelder und sonstige Vermögenswerte ungeschmälert dem Stiftungsvermögen zugeführt.

Diese Form der Unterstützung bedarf einer umfangreichen juristischen und steuerrechtlichen Beratung und Begleitung. Wir freuen uns, Sie zu beraten und gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Schritte zu besprechen.

Wir sind für Sie da!

Wir freuen uns, wenn Sie sich mit den Zielen der Tierschutzstiftung Bochum identifizieren und Verantwortung für das Tierwohl übernehmen möchten. Sprechen Sie uns an! Wir sind für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um die Themen Helfen und Stiften.
 

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Tierschutz stiften!
Gelebter Tierschutz im Ruhrgebiet

Spenden, Zustiften oder die Berücksichtigung in Ihrem Testament – es gibt verschiedene Optionen, die Tierschutzstiftung zu unterstützen. Ihr Vertrauen in unser verantwortungsvolles Wirken ist uns wichtig. Deshalb informieren wir Sie transparent über unsere sorgfältig ausgewählten Fördermaßnahmen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns an, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu besprechen.


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