1.
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Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich der Buchführung und Aufstellung des Jahresabschlusses;
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2.
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Wahrnehmung aller sonstigen Geschäfte;
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3.
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Beschlussfassung über die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens;
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4.
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die Abwicklung der Fördermaßnahmen sowie
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5.
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Vorbereitung der Sitzungen und Ausführungen der Beschlüsse des Kuratoriums.
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